Förderrichtlinie für FSS neu gefasst und veröffentlicht
Die neu gefasste Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Fachstellen für Sucht und Suchtprävention wurde veröffentlicht (Erlass des Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellungvom 20.11.2020 – 103.5-41543-1.3.1 – Nds. Mbl. Nr. 54/2020 Seite 1440 ff.). Sie tritt am 1.1.2021 in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2025. Über den nachfolgenden Link ist das entsprechende Ministerialblatt aufzurufen: Nds. Mbl. Nr. 54/2020