Glücksspielsuchtprävention und -beratung in Niedersachsen

Glücksspielsuchtprävention und -beratung in Niedersachsen

 im ambulanten Suchthilfe-Netzwerk der NLS

Ausgangslage:

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Grundsatzurteil zum staatlichen Glücksspielmonopol im März 2006 entschieden, dass das staatliche Monopol für Sportwetten nur zulässig ist, wenn die Glücksspielprävention einen entsprechenden Stellenwert zuerkannt bekommt. Der Spielbetrieb sei konsequent an den Zielen der Suchtprävention und des Spielerschutzes auszurichten. Im Staatsvertrag Glücksspielwesen vom Dezember 2007 sowie im Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, der ab 01.07.2012 gilt, haben diese Aspekte eine entsprechende Berücksichtigung gefunden.

Umsetzung im Land Niedersachsen:

Das Land Niedersachsen hat im Rahmen des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes vom 17.12.2007 mit Änderungen vom 16.12.2013 sich dazu entschlossen, den Schutz der Bevölkerung vor übermäßigem Spiel und den Schutz der Jugend vor dem Einstieg in diesen Bereich in den Mittelpunkt zu stellen.

Hierfür stellt das Land Niedersachsen jährlich 800.000 Euro bereit. An 24 Standorten wurden Fachkräfte zur Prävention und Beratung von Glücksspielsucht (Präventionsteam Glücksspielsucht) eingestellt. Die Ziele und Inhalte des Landesprojektes sind auf die Vermeidung des Glücksspielsuchtgefahren ausgerichtet sowie auf die Gewährung von Hilfe und Unterstützung für Suchtgefährdete.

Die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS) hat mit dem Fachreferat für Prävention von Glücksspielsucht die Koordination übernommen. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages berät die NLS darüber hinaus die Glücksspielaufsicht in Niedersachsen.


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