Suchtprävention in Niedersachsen


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Suchtprävention - Stark für Niedersachsen 

Die Suchtprävention ist integrierter Bestandteil der Arbeit in den 120 Fachstellen für Sucht und Suchtprävention der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen. Seit den 90er Jahre wird sie mit zusätzlichen Mitteln des Landes gefördert. Seither kann die suchtpräventive Arbeit durch spezielle Fachkräfte ver­stärkt werden. Dadurch hat sich das Arbeitsfeld Suchtprävention zunehmend professionali­siert: Eine systematische Umsetzung von suchtpräventiven Maßnahmen und Projekten, die kontinuierliche Arbeit in regio­nalen Netzwerken sowie die landesweite Koordination und Abstimmung sind hier wichtige Merkmale.

Die suchtpräventive Arbeit geschieht in allen relevanten Settings (Kindertagesstätten, Schule, Jugendhilfeeinrichtungen, Betriebe …).
In den letzten Jahren hat sich vor allem die Arbeit mit Risikokonsument/innen verstärkt.
In der Suchtprävention wird direkt (verhaltensbezogene Suchtprävention) und indirekt (ver­hältnisbezogene Suchtprävention) mit
  • Nicht-Konsument/innen und deren Bezugspersonen gearbeitet,
  • außerdem mit Menschen, die Suchtmittel konsumieren sowie auch mit Menschen, die riskant konsumieren oder die Missbrauch betreiben.
Das Profil der niedersächsischen Suchtprävention zeigt mittlerweile folgende Merkmale:
  • Verhaltens- und verhältnisbezogene Ansätze werden in der Arbeit kombiniert,
  • im Mittelpunkt steht eher die Arbeit in und mit Gruppen als die Arbeit mit einem Indivi­duum,
  • die Arbeit geschieht im Wesentlichen über Projekte, die in den jeweiligen Settings der angesprochenen Zielgruppen angesiedelt sind,

Die Fachkräfte sind zuständig für eine Region (Kommune bzw. Landkreis) und arbeiten hier vernetzt mit allen wichtigen sozialen Institutionen zusammen. Bei ihrer Arbeit orientieren sie sich an den Erfordernissen, die gerade in dieser Region hinsichtlich Suchtprävention beste­hen und setzen so eine systematische und auf die Region zugeschnittene Suchtprävention um.
Die NLS begleitet und unterstützt die Arbeit der Fachkräfte, dokumentiert sie jährlich, sorgt für Qualitätssicherung und Evaluation und stellt Materialien her. Den Bericht der Fachstellen für Suchtprävention 2015 können Sie hier herunter laden.


NLS-Newsletter Suchtprävention

Die Landeskoordinatorin erstellt quartalsweise Newsletter für den Arbeitskreis der Fachkräfte für Suchtprävention, die ab Dezember 2022 auch an dieser Stelle veröffentlicht werden.

4.2022 (Nr. 12)      1.2023 (Nr. 13)



Qualitätssicherung

Der Einsatz öffentlicher Mittel verpflichtet zu einem wirtschaftlichen und effektiven Umgang mit diesen Mitteln. Er lässt sich nur dann rechtfertigen, wenn damit qualitativ hochwertige Leistungen finanziert werden. Die Fachkräfte für Suchtprävention arbeiten nach einem Qua­litätssicherungskonzept (3. überarbeitete und aktualisierte Auflage 2018), das die wesentlichen qualitativen Standards für die Sucht­prävention, wie sie durch Vorgaben des Landes, der Kommunen und der Träger vorgege­ben werden, zusammenführt.

Durch die Förderrichtlinien des Landes, die für jede Fachstelle für Suchtprävention verbind­liche Grundlage sind, wird die Strukturqualität gesichert. Die Art und Weise der Umsetzung wird ebenfalls durch landesspezifische wie auch kommunale und trägerbezogene Vorgaben bestimmt.

Um den Prozess einer suchtpräventiven Maßnahme qualitätssichernd zu begleiten, ist der  Planungsleitfaden ZOPP (zielorientierte Projektplanung) der Bundeszentrale für gesundheit­liche Aufklärung eingeführt worden.

Die Ergebnisqualität stellt dar, ob die zu Beginn und im Laufe des Prozesses formulierten Ziele erreicht und die gewünschte Wirkung erzielt wurde. Dazu werden die Maßnahmen und Projekte durch Evaluation in Hinblick auf Effektivität und Effizienz überprüft.

Bei aller Notwendigkeit der evaluativen Begleitung von suchtpräventiven Maßnahmen er­scheint sie jedoch nicht bei jedem Einzelprojekt erforderlich. Vielmehr sind wesentliche Merkmale einer wirksamen Suchtprävention durch wissenschaftliche Forschung bereits belegt bzw. sie garantieren eine große Wahrscheinlichkeit, dass Wissen, Einstellungen und Verhalten der jeweiligen Zielgruppe konkret beeinflussbar und gezielt zu verändern sind (BZgA (Hg.), Expertise zur Prävention des Substanzmissbrauchs, http://www.bzga.de/infomaterialien/?sid=-1&idx=1316).

Daher ist es sinnvoll und empfehlenswert, vor allem solche Verfahren und Maßnahmen anzuwenden, deren Wirksamkeit durch Studien und Untersuchungen nachgewiesen wurde.

Die ergebnisorientierte Qualität der suchtpräventiven Maßnahmen in Niedersachsen wird vor allem durch den Einsatz evidenzbasierter Projekte und Maßnahmen, aber auch durch eigene Evaluationen gesichert.

Selbstverständlich orientieren sich die Fachkräfte sowohl an den suchtpräventiven Bedarfen in ihrer Region wie auch an der suchtpräventiven Forschung auf der einen und an gesell­schaftlichen Trends auf der anderen Seite.

Die auf dieser Homepage präsentierten Projekte und Programme unterliegen diesem Konzept der Qualitätssicherung.

Das  2018 aktualisierte und überarbeitete Qualitässicherungskonzept ist ausführlich in der Broschüre „Qualitätssicherung in den Fachstellen für Suchtprävention in Niedersachsen“ beschrieben, die bei der NLS erhältlich ist und als Download zur Verfügung steht.

Zum Diskussionsstand zur Evidenzbasierung in der Suchtprävention:
Memorandum Evidenzbasierung in der Suchtprävention - Möglichkeiten und Grenzen, herausgegeben von der Kölner Klausurwoche, verantwortliche Projektleitung: Deutsches institut für Sucht- und Präventionsforschung der kath. Hochschule NRW.