Substitution
Die Bereiche der Soforthilfe und der Hilfe zur Schadensminimierung sind insbesondere für die Zielgruppe der Konsumierenden von illegalen Drogen stetig ausgebaut worden. Zur medizinischen Versorgung und Schadensminimierung zählt in diesem Zusammenhang bei Opiatabhängigen die Substitutionsbehandlung mit Methadon und anderen Substitutionsmitteln.
In Niedersachen werden mehr als 7.500 Personen substituiert (2012). Die psychosoziale Begleitbehandlung (PSB) ist zum Erreichen von dauerhaften Behandlungserfolgen notwendig und faktisch obligatorisch. Sie ist Aufgabe der in den Beratungsstellen arbeitenden PSB-Fachkräfte, die in Niedersachsen an die Fachstellen für Sucht und Suchtprävention angebunden sind. Die Fachkräfte für die PSB werden durch das Land Niedersachsen (MS) im Rahmen der institutionellen Förderung der Suchtberatungsstellen speziell gefördert. Die Arbeit der PSB-Fachkräfte wird jährlich dokumentiert und in einem gesonderten Bericht von der NLS veröffentlicht.
Die heute am häufigsten eingesetzten Substitutionsmittel sind Methadon und Levomethadon (Polamidon). Ihr Anteil macht ca. 80% aller Verschreibungen aus. Buprenorphin (Subutex) folgt auf Rang 3. Gelegentlich wird auch Codein als Substitut verschrieben. Neuerdings ist auch die Verschreibung von Diamorphin möglich. Der Anteil an den Verschreibungen liegt allerdings deutlich unter 1%. Werden Ersatzstoffe über einen längeren Zeitraum verabreicht, können auch sie abhängig machen. Dies soll durch eine schrittweise Verringerung der verabreichten Dosis verhindert werden.
Für die Aufnahme in eine Substitutionsbehandlung gelten rechtliche Rahmenbedingungen (so genannte BUB-Richtlinien). Danach muss die Opiatabhängigkeit länger als zwei Jahre bestehen, und vorherige abstinenzorientierte Therapieversuche müssen gescheitert sein. Die Substitutionsbehandlung von Jugendlichen unter 18 Jahren ist nur nach vorheriger Prüfung durch eine Qualitätssicherungskommission möglich und sollte zeitlich begrenzt sein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Substitutionsbehandlung, und die Substitution darf auch nicht zwangsverordnet werden. Die Kosten für eine Substitutionsbehandlung werden in der Regel von den Krankenkassen getragen.
Grundsätzlich kann die Substitution befristet oder unbefristet erfolgen.
In Niedersachen werden mehr als 7.500 Personen substituiert (2012). Die psychosoziale Begleitbehandlung (PSB) ist zum Erreichen von dauerhaften Behandlungserfolgen notwendig und faktisch obligatorisch. Sie ist Aufgabe der in den Beratungsstellen arbeitenden PSB-Fachkräfte, die in Niedersachsen an die Fachstellen für Sucht und Suchtprävention angebunden sind. Die Fachkräfte für die PSB werden durch das Land Niedersachsen (MS) im Rahmen der institutionellen Förderung der Suchtberatungsstellen speziell gefördert. Die Arbeit der PSB-Fachkräfte wird jährlich dokumentiert und in einem gesonderten Bericht von der NLS veröffentlicht.
Die heute am häufigsten eingesetzten Substitutionsmittel sind Methadon und Levomethadon (Polamidon). Ihr Anteil macht ca. 80% aller Verschreibungen aus. Buprenorphin (Subutex) folgt auf Rang 3. Gelegentlich wird auch Codein als Substitut verschrieben. Neuerdings ist auch die Verschreibung von Diamorphin möglich. Der Anteil an den Verschreibungen liegt allerdings deutlich unter 1%. Werden Ersatzstoffe über einen längeren Zeitraum verabreicht, können auch sie abhängig machen. Dies soll durch eine schrittweise Verringerung der verabreichten Dosis verhindert werden.
Für die Aufnahme in eine Substitutionsbehandlung gelten rechtliche Rahmenbedingungen (so genannte BUB-Richtlinien). Danach muss die Opiatabhängigkeit länger als zwei Jahre bestehen, und vorherige abstinenzorientierte Therapieversuche müssen gescheitert sein. Die Substitutionsbehandlung von Jugendlichen unter 18 Jahren ist nur nach vorheriger Prüfung durch eine Qualitätssicherungskommission möglich und sollte zeitlich begrenzt sein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Substitutionsbehandlung, und die Substitution darf auch nicht zwangsverordnet werden. Die Kosten für eine Substitutionsbehandlung werden in der Regel von den Krankenkassen getragen.
Grundsätzlich kann die Substitution befristet oder unbefristet erfolgen.